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 G-BA(Gemeinsamer Bundesausschuß): Akupunktur wird in Zukunft von den Kassen nicht mehr so bezahlt, wie bisher!!!!!!
G-BA Beschluß hat Voraussetzungen geschaffen, daß nur noch unter
bestimmten Voraussetzungen und nur noch bei bestimmten Krankheitsbildern des
Kniegelenks und der Lendenwirbelsäule eine Akupunkturbehandlung dem Patienten
von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden kann.
Die neue Bürokratie


"Wichtiger Hinweis: Die Akupunktur ist eine auf Erfahrung basierende
Behandlungsmethode. Der Einsatz der Akupunktur bei vielen Erkrankungen ist noch
nicht nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin wissenschaftlich hinreichend
abgesichert. Außer für die Indikationen chron. Kopfschmerz, chron. Knieschmerz, chron.
Schulterschmerz, Migräne, Spannungskopfschmerz und Allergie existieren noch keine
hochqualitativen randomisierten, kontrollierten Studien, die eine Wirksamkeit im
Vergleich zu einer Kontrolltherapie, nachweisen. Ein Erfolg der Akupunkturbehandlung
kann nicht in jedem Bandlungsfall gewährleistet werden."

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